Kontakt

Isabel Anglett-Graeske

Telefon: +49 (0) 62 33 – 34 60 0
Telefax: +49 (0) 62 33 – 34 60 19
E-Mail: info[at]primusbau.de
Internet: www.primusbau.de

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Dann fordern Sie hier unverbindlich unsere Exposés an.





    FRAGEN & ANTWORTEN


    Kann ich selbst mein Eigenheim mitgestalten?

    Ja, selbstverständlich. Sie nehmen aktiv an der Gestaltung des erworbenen Hauses/ der erworbenen Wohnung teil. Ihre persönlichen Vorstellungen zur Grundrissgestaltung (soweit bautechnisch möglich) werden berücksichtigt. Sie bestimmen, ob Sie von unserer Standardausführung, die in der Baubeschreibung ersichtlich ist, abweichen möchten oder ob Sie diese Leistungen genau so belassen möchten. Die Auswahl der Materialien, wie Fliesen, Bodenbeläge, Sanitäreinrichtungen u.v.m. können Sie mit unserem Architekten besprechen und festlegen.

    Warum beim Bauträger kaufen?

    Die Vorteile liegen klar auf der Hand

    Rechtssicherheit

    Sie kaufen Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung und das Grundstück bzw. den Grundstücksanteil aus einer Hand von uns. Der Kaufvertrag muss in Deutschland beim Notar abgeschlossen werden. Der Notar wird in Ihrem Auftrag tätig und erstellt den Kaufvertrag so, dass alle Ihre Interessen gesichert und gewahrt bleiben. Der Kaufvertrag hat somit höchste Rechtssicherheit.

    Festpreis

    Unabhängig von Kostenveränderungen im Bausektor haben Sie die Sicherheit, dass der beurkundete Kaufpreis mit der dazugehörigen detaillierten Baubeschreibung für beide Vertragsparteien verbindlich ist. Sollten beispielsweise die Preise der Rohstoffe steigen, ist dies ausschließlich unser Risiko.

    Kostensicherheit

    Sie wissen bereits zum Abschluss des Kaufvertrages, was Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung kostet und wann Rechnungen in welcher Höhe gestellt werden. Entsprechend der jeweiligen Baubeschreibungen des Bauprojekts enthält der Kaufpreis weiterhin:

    • Hausanschlusskosten
    • Erschließungskosten
    • anteilige Kosten einer evtl. Anliegerstraße
    • Zuwegungskosten
    • Kosten der Außenanlagen inkl. Terrasse und Stellplatz und evtl. Spielplatzanlagen (sofern vertraglich vereinbart)

    Fester Einzugstermin

    Im Kaufvertrag verpflichten wir uns nach verantwortungsbewusster Terminplanung zu einem Übergabetermin an Sie. Verzögerungen durch z.B. verspätete Lieferung von Baustoffen, müssen wir vertreten.

    Gewährleistungsgarantie

    Bereits im Kaufvertrag ist vereinbart, dass wir als Verkäufer, für die Bauausführung 5 Jahre lang, beginnend mit der Abnahme der Immobilie, haften. Sollte innerhalb dieser Zeit ein Mangel auftreten, melden Sie dies bitte umgehend. Wir werden unverzüglich für die Beseitigung des Mangels sorgen.

    Um Folgendes brauchen Sie sich nicht zu kümmern:

    • Planungsleistungen (Architekt, Statiker, Haustechniker, Vermessung)
    • Baugrunduntersuchungen
    • Einholen der Baugenehmigung
    • Beantragung und Koordination der Hausanschlüsse (innere und äußere Erschließung)
    • Beauftragung der Bauunternehmen und Handwerker (vom Erdbau bis zum Dachziegel)
    • Bauleitung und Bauüberwachung

    Welche zusätzlichen Kosten werden entstehen?

    Zusätzlich zum Kaufpreis sollten Sie mit folgenden zusätzlichen Kosten (Kaufnebenkosten), bezogen auf den Kaufpreis, rechnen:

    Grunderwerbssteuer

    An jedem Immobilienverkauf in Deutschland ist das Finanzamt beteiligt. Dieses erhält nach der Beurkundung durch den Notar Kenntnis und stellt Ihnen den Grunderwerbsteuerbescheid zu. Die Grunderwerbsteuer liegt derzeit bei 5 % des Gesamtkaufpreises.

    Notar- und Grundbuchamtkosten

    Diese Kosten sind eine Sammelposition vieler einzelner Rechnungen im Verlaufe eines Zeitraumes von ca. einem Jahr. Hierzu zählen u.v.a.:

    • Notargebühren für den Kaufvertrag
    • Grundbucheintragungskosten
    • Bescheide der Gemeinde/Stadt

    Finanzierungskosten

    Finanzierungskosten fallen je nach Bank und den Verhandlungen zwischen Ihnen und Ihrer Bank an.

     

    Wie läuft der Kauf bei uns ab?

    Nachdem Sie sich für eine Immobilie von uns entschieden haben, erhalten Sie vom Notariat den Entwurf des Bauträgervertrages, einschließlich der beurkundeten Baubeschreibung. Im Fall eines Wohnungskaufes mit Bezugsurkunde und Teilungserklärung. Sobald die Vertragsdokumente von Ihnen geprüft wurden, kann nach einer 14-Tage-Frist ein Termin zur Beurkundung beim Notar vereinbart werden.

    Der Kaufpreis für das Grundstück/den Grundstücksanteil sowie die Kosten für die Bauleistungen werden im Notarvertrag festgehalten.

    Auch die Fälligkeit der einzelnen Ratenzahlungen wird im Bauträgervertrag vereinbart. Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), bezahlen Sie entsprechend dem Baufortschritt. Das heißt, Sie bezahlen gemäß einem Zahlungsplan, prozentual nur die Leistungen, die wir bereits erbracht haben. Der Zahlungsplan wird im Bauträgervertrag festgelegt.

    Die Voraussetzung für die Auszahlung Ihrer Kaufpreisraten an uns ist u. a. die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten im Grundbuch. Diese sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsumschreibung, nach Fertigstellung, erfolgter Abnahme und Zahlung der letzten Kaufpreisrate.

    Ist das Haus bzw. die Wohnung fertiggestellt, werden Sie von uns zu einer förmlichen Abnahme und Übergabe eingeladen. Während des Abnahmetermins können Sie sich davon überzeugen, dass die bestellten Leistungen tatsächlich alle und mangelfrei erbracht wurden.

    Weiterhin ist im Bauträgervertrag die Gewährleistung geregelt. Grundsätzlich gilt, dass eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach erfolgter Abnahme einzuhalten ist. In dieser Zeit sind wir als Bauträger auch für später auftretende Mängel, die vorher beispielsweise nicht zu sehen waren, verantwortlich. Das heißt, dass wir bei Gewährleistungsmängeln die Nachbesserungen kostenfrei vornehmen.

     

    Bei Fragen, die Ihnen auf unserer Homepage noch nicht beantwortet wurden, dürfen Sie uns jederzeit gerne ansprechen.